Das Leben hat uns zu Menschen in Not geführt, die unsere Unterstützung brauchen. Wir setzen uns ein für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
Not und Armut. Im Sinne der UNO-Konvention zum Schutze der Rechte der Kinder fördern wir überschaubare Basis-Projekte mit weitgehend einheimischer Leitung. Wir stellen uns damit der Armut und der
Ungerechtigkeit auf dieser Welt entgegen: Partnerschaftlich – gezielt – konkret.
Die UNO-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel.
Wir engagieren uns insbesondere für die folgenden 10 Grundrechte für Kinder:
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.
- Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
- Das Recht auf Gesundheit.
- Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
- Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
- Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.
- Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
- Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
- Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
Vollständige UNO-Konvention unter:
Übereinkommen über die Rechte des Kindes | OHCHR